Die Mutter Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, ist ein Spitzenverband der deutschen Kreditwirtschaft. Er vertritt 61 Mitgliedsinstitute, darunter die Landesbanken sowie die bundes- und ländereigenen Förderbanken. Mit den vier weiteren kreditwirtschaftlichen Spitzenverbänden arbeitet der VÖB in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zusammen. Aufgaben des Verbands Aufgabe des VÖB ist es, die gemeinsamen wirtschaftlichen und ideellen Interessen seiner Mitglieder in allen kreditwirtschaftlichen Fragen zu vertreten, die Zusammenarbeit zwischen seinen Mitgliedsbanken zu fördern und sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Der VÖB tritt für die Belange seiner 61 Mitglieder gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes und der Länder, den Aufsichts- und Regulierungsbehörden auf nationaler und internationaler Ebene sowie den Medien und der Öffentlichkeit ein. Der VÖB ist beim Deutschen Bundestag, beim Europäischen Parlament und bei der EU-Kommission akkreditiert. Seit 1993 ist der VÖB mit einem Büro in Brüssel vertreten. Weitere Verbindungsbüros unterhält der Verband zur European Banking Authority (EBA) und zur European Securities and Markets Authority (ESMA) in Paris. Der Verband ist Mitglied des Europäischen Verbands Öffentlicher Banken (European Association of Public Banks, EAPB) in Brüssel. Arbeitgeberverband Als einziger kreditwirtschaftlicher Verband übt der VÖB die Funktion eines Arbeitgeberverbands für seine Mitgliedsinstitute aus. Die tarifrechtlichen Aufgaben, insbesondere der Abschluss von Tarifverträgen, werden von der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken wahrgenommen. Ihr gehören rund 60.000 Beschäftigte der VÖB-Mitgliedsinstitute an (zum Jahresende 2023). Ombudsmann Seit 1992 besteht beim VÖB ein Kundenbeschwerdesystem, das im Mai 2001 um eine außergerichtliche Schlichtungsstelle mit unabhängigem Ombudsmann ergänzt wurde. Der Ombudsmann der öffentlichen Banken ist auf europäischer Ebene Mitglied im Financial Complaint Service Network (FIN-NET), dem derzeit 62 nationale Schlichtungsstellen angehören. Freiwillige Einlagensicherung Zum 1. Oktober 2021 sind die gesetzlichen Einlagensicherungseinrichtungen zusammengelegt worden. Institute der VÖB-Entschädigungseinrichtung sind nunmehr der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung der privaten Banken zugeordnet. Der freiwillige VÖB-Einlagensicherungsfonds besteht weiter. Er schützt Nichtbankeneinlagen, d. h. Einlagen von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und Kommunen, die über den gesetzlich garantierten Entschädigungsanspruch in Höhe von 100.000 Euro hinausgehen. Zahlen und Fakten Die Mitgliedsinstitute des VÖB haben eine Bilanzsumme von rund 3.029 Milliarden Euro und bilden damit etwa ein Viertel des deutschen Bankenmarkts ab. Die öffentlichen Banken nehmen ihre Verantwortung für Mittelstand, Unternehmen, die öffentliche Hand und Privatkunden wahr und sind in allen Teilen Deutschlands fest in ihren Heimatregionen verwurzelt. Mit 59 Prozent sind die ordentlichen VÖB-Mitgliedsbanken Marktführer bei der Kommunalfinanzierung und stellen zudem rund 22 Prozent aller Unternehmenskredite in Deutschland zur Verfügung. Die Förderbanken im VÖB haben im vergangenen Jahr Förderdarlehen in Höhe von 64 Milliarden Euro bereitgestellt. WEITERE INFORMATIONEN www.voeb.de 51 VÖB-Service
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