FinLegal – Rechtsberatung und Produktkompetenz Die FinLegal – Rechtsanwaltsgesellschaft für die Finanzbranche mbH mit Sitz in Bonn („FinLegal“) versteht sich als juristischer Partner vor allem für die Finanzbranche. Daher bietet FinLegal umfassende Rechtsdienstleistungen in den Bereichen Bankrecht, Versicherungsrecht, Vergaberecht, Compliance sowie zum Bankenaufsichtsrecht an. Darüber hinaus ist die Kanzlei auch in den Bereichen des IT-Rechts und Datenschutz tätig – ein aktuelles Beispiel ist die Beratung im Zusammenhang mit DORA (Digital Operational Resilience Act). Hier bietet FinLegal umfassende Unterstützung bei der Vertragsprüfung und -gestaltung. Seit ihrer Gründung positioniert sich FinLegal mit ihren Rechtsdienstleistungen auch im Produktumfeld der VÖBService GmbH. Während VÖB-Service als Nichtanwaltsgesellschaft umfangreiches Fachwissen zu regulatorischen Produkten bereitstellt, endet ihr Tätigkeitsfeld an der Grenze zur Rechtsberatung. Hier knüpft FinLegal an und bietet ihren Mandanten eine fundierte juristische Unterstützung in vielen verschiedenen rechtlichen Belangen. Durch die Spezialisierung und das vertiefte Fachwissen der Rechtsanwälte von FinLegal, insbesondere in Bezug auf die Produkte und Dienstleistungen von VÖB-Service, kann aufwändiges Einarbeiten in komplexe Sachverhalte häufig reduziert werden. Dies kann zu einer signifikanten Zeit- und Kostenersparnis für die Mandanten von FinLegal führen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Beratung in bankaufsichtlichen Projekten, wie etwa im Produktumfeld von LeDIS*DERIVATIVES. Hier bietet FinLegal zum Beispiel individuelle Rechtsberatung an, um Banken bei der Erfüllung ihrer regulatorischen Anforderungen in diesem Segment der Bankenregulatorik zu unterstützen. Darüber hinaus begleitet FinLegal ihre Mandanten auch rechtlich in Vergabeverfahren von Bieterfragen bis hin zur Vertragserstellung, die ergänzend über das Dienstleistungsspektrum der VÖB-Service GmbH hinausgehen. Auch bei der rechtlichen Bewertung von Versicherungsbedingungen, insbesondere von Cyber- und D&O-Policen, steht FinLegal ihren Mandanten zur Seite, auch im Schadensfall. Seit dem Inkrafttreten der EU-Whistleblowing Richtlinie fungiert FinLegal auch als interne Meldestelle für mehrere öffentliche und nicht-öffentliche Arbeitgeber. Hierzu nutzt FinLegal ein internetbasiertes Hinweisgebersystem zur Meldung von Compliance-Verstößen. Statt das Hinweisgebersystem intern aufzubauen, können Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen auch durch externe Dienstleister wie FinLegal erfüllen. Dies bietet vor allem KMUs Vorteile, da sie keine eigenen Ressourcen binden müssen. Zudem agiert FinLegal als unabhängiger Dritter, sodass Interessenkonflikte vermieden werden und die Akzeptanz der Meldestelle bei den Mitarbeitenden höher ist. FinLegal agiert als eigenständige und unabhängige Rechtsanwaltsgesellschaft. Ihre Leistungen erbringt sie stets in Übereinstimmung mit den standesrechtlichen Vorgaben, neutral und unabhängig. Eine gemeinschaftliche Berufsausübung mit der VÖB-Service im Sinne des § 8 Satz 2 der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) besteht nicht. In Kooperation mit WEITERE INFORMATIONEN www.finlegal.de HOLGER HEUSCHEN Mitglied der Geschäftsleitung 45 VÖB-Service
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